Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 |
Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,42509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 18.10.2012 - S 10 AS 87/09
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (6)
- SG Düsseldorf, 18.10.2012 - S 10 AS 87/09
Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs
Hinweis: Nachdem die Klage vor dem LSG NRW (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen wurde, ist dieses Urteil wirkungslos. - LSG Baden-Württemberg, 26.06.2019 - L 12 AS 2034/19 Zum einen ist dieses Urteil durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten im Zuge des nachfolgenden Berufungsverfahrens vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 2 AS 2252/12) wirkungslos geworden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 11 AS 683/14 Dieses Urteil ist jedoch durch die in der Berufungsinstanz erfolgte Klagerücknahme wirkungslos geworden (LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 -, zitiert nach juris;… vgl. zur Wirkung einer im Rechtsmittelverfahren erklärten Klagerücknahme: Leitherer, a.a.O., § 102 Rn 9 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2015 - L 13 AS 3365/14 Dieses Urteil sei gegenstandslos, da die Klage im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen worden sei.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 11 AS 681/14 Dieses Urteil ist jedoch durch die in der Berufungsinstanz erfolgte Klagerücknahme wirkungslos geworden (LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 -, zitiert nach juris;… vgl. zur Wirkung einer im Rechtsmittelverfahren erklärten Klagerücknahme: Leitherer, a.a.O., § 102 Rn 9 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 01.09.2015 - L 9 AS 2845/15 Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf im Berufungsverfahren (L 2 AS 2252/12) keinen Bestand hatte, nachdem dort die Rücknahme der Klage erklärt wurde.