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   LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 (https://dejure.org/9999,42509)
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Wird zitiert von ... (6)

  • SG Düsseldorf, 18.10.2012 - S 10 AS 87/09

    Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs

    Hinweis: Nachdem die Klage vor dem LSG NRW (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen wurde, ist dieses Urteil wirkungslos.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2019 - L 12 AS 2034/19
    Zum einen ist dieses Urteil durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten im Zuge des nachfolgenden Berufungsverfahrens vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 2 AS 2252/12) wirkungslos geworden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 11 AS 683/14
    Dieses Urteil ist jedoch durch die in der Berufungsinstanz erfolgte Klagerücknahme wirkungslos geworden (LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 -, zitiert nach juris; vgl. zur Wirkung einer im Rechtsmittelverfahren erklärten Klagerücknahme: Leitherer, a.a.O., § 102 Rn 9 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2015 - L 13 AS 3365/14
    Dieses Urteil sei gegenstandslos, da die Klage im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 2 AS 2252/12) zurückgenommen worden sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 11 AS 681/14
    Dieses Urteil ist jedoch durch die in der Berufungsinstanz erfolgte Klagerücknahme wirkungslos geworden (LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 AS 2252/12 -, zitiert nach juris; vgl. zur Wirkung einer im Rechtsmittelverfahren erklärten Klagerücknahme: Leitherer, a.a.O., § 102 Rn 9 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2015 - L 9 AS 2845/15
    Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf im Berufungsverfahren (L 2 AS 2252/12) keinen Bestand hatte, nachdem dort die Rücknahme der Klage erklärt wurde.
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